Gerade Vermieter kommen als Eigentümer einer Eigentumswohnung auch mit dem Wohnungseigentumsrecht und dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in Berührung. Als Wohnungseigentümer ist man automatisch Teil der Wohnungseigentümergemeinschaft. Gerade hier sind Streitigkeiten zwischen den Wohnungseigentümern regelmäßig vorprogrammiert, z. B. wenn es um bauliche Maßnahmen geht oder das Stimmrecht in der Eigentümerversammlung.

Denn z. B. das Anbringen einer Solaranlage auf dem Dach, der Anstrich der Hausfassade oder die Reparatur der Heizungsanlage sorgen nicht selten für Streit. Und auch eine verspätete Hausgeldabrechnung, eine unzureichende Beschlussfassung der Wohnungseigentümer, eine fehlerhafte Verwalterbestellung oder eine Erbschaftsstreitigkeit führen häufig zu Meinungsverschiedenheiten in der Eigentümergemeinschaft. Oft geht es dabei darum, dass gesetzliche Regelungen des WEG, der Teilungserklärung, der Gemeinschaftsordnung oder die Beschlüsse der Eigentümerversammlung nicht beachtet werden.

Damit Ihre Rechte und Interessen in der Wohnungseigentümergemeinschaft gewahrt bleiben, unterstützen wir Sie auch im WEG-Recht. Wir helfen Ihnen, wenn Sie einen Eigentümerbeschluss anfechten oder Hausgeldvorauszahlungen zurückfordern wollen und vertreten Sie gegenüber der Eigentümerversammlung und der Hausverwaltung (z. B. Beschlussanfechtungsklage, Geltendmachung von rückständigen Hausgeldvorauszahlungen, Streit zwischen Wohnungseigentümern etc.).


Unsere Tätigkeiten im Wohnungseigentumsrecht:

  • Begründung von Wohnungs- und Teileigentum, Prüfung und Erstellung von Teilungserklärungen
  • Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Teileigentum
  • Verwalter, Pflichten des Verwalters, Vergütung des Verwalters, Haftung des Verwalters
  • Verwaltungsbeirat, Haftung des Verwaltungsbeirats, Pflichten des Verwaltungsbeirats
  • Beschlussanfechtung, Anfechtungsklage
  • Wohngeld, Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan
  • Eigentümerversammlung, Teilnahme, Stimmrecht, Stimmrechtsausschluss
  • Protokoll der Eigentümerversammlung, Beschlusssammlung
  • Sondernutzung, Sondernutzungsrecht
  • Bauliche Veränderungen, Modernisierende Instandsetzung, Instandsetzung, Instandhaltung, Modernisierung
  • Ordnungsgemäße Verwaltung nach § 21 Abs. 4 WEG
  • Entziehung des Wohnungseigentums, Prüfung der Voraussetzungen
  • Einleitung der Zwangsversteigerung eines Wohnungseigentums oder Teileigentums
  • Unzulässige bauliche Veränderungen, unzulässige Nutzung, Unterlassungs- und
  • Beseitigungsansprüche